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KFD Diözesanverband Osnabrück
Foto: s.muthreich

Offener Brief an

den niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weil,

den Wirtschaftsminister Bernd Althusmann,

die Sozialministerin Carola Reimann und die Mitglieder des niedersächsischen Landtages



Einbahnstraße Sonntagsöffnung!



Sehr geehrter Herr Ministerpräsident Weil,

sehr geehrter Herr Minister Althusmann,

sehr geehrte Frau Ministerin Reimann,

sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete des niedersächsischen Landtages,


erneut müssen wir erleben, dass Teile der Landespolitik Hand an den arbeitsfreien Sonntag legen möchten. Die Anlässe mögen sich ändern, die Absicht ist jedoch immer die gleiche: Aus dem Sonntag einen zusätzlichen Werktag zu machen. Jetzt wird die Ankurbelung der Konjunktur und die Stärkung des Einzelhandels vorgeschoben.


Erneut müssen wir als Allianz für den freien Sonntag in Niedersachen darauf hinweisen, dass nach Artikel 140 der Sonntagsschutz im Grundgesetz verankert ist und somit ein hohes Gut für unsere Demokratie darstellt bzw. darstellen sollte. Das betrifft nicht nur die Arbeitsruhe, sondern auch die besondere gesellschaftliche Bedeutung des Sonntags als Tag der „seelischen Erhebung“. Der Sonntag unterbricht die betriebsame Hektik der anderen Tage. Eine Auszeit vom Trott, ein Schutz vor Selbstausbeutung, weil die Woche nur noch Werktage kennt. Die aktuelle Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte der Länder und auch des Bundesverwaltungsgerichts hat diese grundgesetzlich geschützte Bedeutung des Sonntags immer wieder gewürdigt und ist eindeutig!


Dennoch müssen wir feststellen, dass immer wieder Kommunalverwaltungen Sonntagsöffnungen genehmigen, ohne die aktuelle Rechtsprechung und den im Grundgesetz verankerten Sonntagsschutz zu berücksichtigen. Mittlerweile können wir uns des Eindrucks nicht erwehren, dass dies teilweise auch wissentlich geschieht.


Es ist eine traurige Tatsache, dass Ver.di und andere Akteure Gerichte einschalten müssen, damit der Sonntagsschutz bzw. das Grundgesetz in vielen Kommunen beachtet wird. Politisch dürfen Bürgermeister*innen, Kommunal- und teilweise auch Landespolitiker*innen durchaus eine andere Meinung zum Sonntagsschutz haben. Doch an geltendes Recht haben wir uns alle zu halten.


Wir möchten daran erinnern, dass die letzte Novellierung des Niedersächsisches Gesetzes über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten (NLöffVZG) 2019 nötig wurde, da die vorherige Regelung nicht verfassungskonform war.


Uns irritiert der Vorstoß von Wirtschaftsminister Althusmann. So wie am 01.07.2020 bspw. der NDR berichtet, will sich Althusmann dafür einsetzen, dass zwischen August und November vier verkaufsoffene Sonntage, auch ohne Anlass, genehmigt werden. Noch verwunderter sind wir, weil seitens des Herrn Wirtschaftsministers eigentlich eine ergebnisoffene und sachorientierte Diskussion über diese Frage in Aussicht gestellt wurde.


Als Landesallianz für den Arbeitsfreien Sonntag verweisen wir auf das Urteil vom Bundesverwaltungsgericht vom 17.05.2017 (BVerwG 8 CN 1.16), in dem es eindeutig heißt: „Die Ladenöffnung an einem Sonntag ist verfassungsrechtlich nur gerechtfertigt, wenn ein hinreichender Sachgrund für sie besteht. Das Umsatzinteresse der Verkaufsstelleninhaber und das „Shopping-Interesse“ der Kunden genügen hierfür nicht.“


Wir haben die große Sorge, dass das Wirtschaftsministerium unter Umständen sogar wissentlich einen Rechtsbruch in Kauf nimmt, um den Forderungen des Einzelhandels nachzukommen. Das gesellschaftliche Signal wäre fatal: Das Geschachere um den arbeitsfreien Sonntag wie auf einem Basar ist einem im Grundgesetz verankerten Recht nicht würdig!


Wir hätten uns ein anderes Signal der Landesregierung gewünscht. In Zeiten der Pandemie hat auch die Landesregierung den Niedersächs*innen viel zugemutet. Nicht nur den Pflegekräften, nicht nur den Kolleg*innen im Einzelhandel und in der Logistik. Sondern auch den Familien und Alleinerziehenden. Jetzt zu ermöglichen, dass es gemeinsame Zeit zum Erholen gibt, mithin „seelische“ Erhebung, wäre das aus unserer Sicht richtige Zeichen.


Wenn es wirklich um die Stärkung des Einzelhandels gehen würde, ständen andere Punkte deutlich im Vordergrund. Beispielsweise Onlinehändler stärker zu besteuern, damit der Einzelhandel keine Wettbewerbsnachteile durch Lohnkosten und Mieten hat. Oder die Stärkung des Binnenmarktes durch eine Verringerung des Niedriglohnsektors, die Beseitigung von prekären Arbeitsbedingungen, die Stärkung von Stammbelegschaften und der Tarifautonomie sowie die Abschaffung von sachgrundlosen Befristungen. Hier verfügt die Politik über viele Handlungsmöglichkeiten, denen dringend nachgegangen werden sollte. Auch zeitlich befristete Konsumgutscheine, die nur im regionalen stationären Handel eingelöst werden können, wären eine geeignete Maßnahme. Entsprechende Vorschläge liegen auf dem Tisch.


Aber unterm Strich muss uns allen klar sein: Solange Arbeitnehmer*innen zu wenig verdienen, sich in Kurzarbeit befinden und Angst um ihren Arbeitsplatz haben müssen, werden sie ihren Konsum einschränken. Egal, an wie vielen Sonntagen die Geschäfte öffnen. Die Hauptlast von Sonntagsöffnungen tragen die Kolleg*innen im Einzelhandel – zudem mit einen erhöhten Infektionsrisiko.


Wir sehen hier einen erneuten Angriff auf den im Grundgesetz verankerten Schutz des Sonntags und fordern Sie auf, alles in Ihrer Macht Stehende zu tun, um diesem Vorstoß ein Ende zu setzen.


Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.


Mit freundlichen Grüßen



Frederick Heidenreich

Sprecher der Landesallianz für den freien Sonntag Sprecher der KAB in Niedersachsen