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KFD Diözesanverband Osnabrück
Corona-Rettungsschirm und GPVG unzureichend

Müttergenesungswerk fordert verlässliche Absicherung der Mütter- und Mutter-Kind-Kliniken während Corona-Pandemie

Zusammenhalten: Hände umfassen ein rotes Herz als Symbol der Verbundenheit und Liebe.

Berlin, 27. Januar 2021. Über 70 Vorsorge- und Rehabilitationskliniken im Müttergenesungswerk kämpfen seit Corona um ihre Existenz. Die Lage der Kliniken ist ernst: Hygiene- und Abstandsmaßnahmen, Testungen, kleinere Therapiegruppen, erhöhter Personaleinsatz und Organisationsaufwand sowie pandemiebedingte Minderbelegungen mit einer aktuellen Auslastungsquote von 40 - 80 Prozent führen zu erheblichen Mehrkosten in den Kliniken. Die Aufnahme der Kliniken in den zweiten Rettungsschirm der Bundesregierung im letzten Mai war dringend erforderlich und hilfreich. Problematisch bleibt die Zuverlässigkeit dieser Maßnahme. Am 31. Januar läuft der Rettungsschirm erneut aus – nicht zum ersten Mal. Zwischen 1. Oktober. und 17. November 2020 war er komplett ausgesetzt, bevor er doch wieder aktiviert wurde. Dadurch entstand eine Regelungslücke von 6 Wochen, für die die Kliniken bisher keine Ausgleichszahlungen erhalten. Zudem wurde die Ausgleichsquote im aktuellen Rettungsschirm von 60 auf 50 Prozent abgesenkt. Die Mütter- und Mutter-Kind-Kliniken stehen alleine mit den Defiziten da.


Eine Lösung sollte das am 18. Dezember 2020 vom Bundestag und Bundesrat mit großer Mehrheit verabschiedete Gesundheitsversorgungs- und Pflegeverbesserungsgesetz (GPVG) schaffen. Mit dem GPVG fordert der Gesetzgeber die Krankenkassen und Kliniken explizit dazu auf, die Vergütungsvereinbarungen für Personal- und Sachkosten sowie fehlende Einnahmen durch Minderbelegung „für den Zeitraum vom 1. Oktober 2020 bis zum 31. Januar 2021 an die durch die COVID-19-Pandemie bedingte besondere Situation der Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen anzupassen, um die Leistungsfähigkeit der Einrichtungen bei wirtschaftlicher Betriebsführung zu gewährleisten“. Seitens der Krankenkassen ist bisher keine Bereitschaft zu erkennen, zeitnah zu einer fairen Vereinbarung zu kommen: die verpflichtenden Vorgaben des GPVG werden auf die Fortzahlung des Corona-Zuschlages für Hygieneartikel reduziert, den es schon vor Verabschiedung des Gesetzes gab. Die Mehrkosten für Personal, Organisation, Testungen oder Minderbelegung werden ignoriert.


In einem Brief an Bundesgesundheitsminister Spahn bittet das Müttergenesungswerk um Unterstützung und fordert die zügige und regelungskonforme Umsetzung des GPVG sowie die Verlängerung des Rettungsschirmes um mindestens 3 Monate bis zum 30. April 2021. Die Sicherung der Kliniken ist kein Selbstzweck. Die Kliniken sind systemrelevant. Mütter, Väter und pflegende Angehörige sind hochgradig belastet und gerade mit und nach Corona auf Kurmaßnahmen zur Vorsorge oder Rehabilitation im Müttergenesungswerk angewiesen.



Weitere Informationen und Kontakt:

Elly Heuss-Knapp-Stiftung, Deutsches Müttergenesungswerk

Kontakt: Rebekka Rupprecht

Bergstraße 63, 10115 Berlin

Tel: 030 330029-0

Fax: 030 330029-20

presse@muettergenesungswerk.de

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Facebook: @muettergenesungswerk

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Spendenkonto: Bank für Sozialwirtschaft, IBAN: DE13 7002 0500 0008 8555 04 oder online: www.muettergenesungswerk.de/spenden

„Neue Kraft für Supermom“
Mutter und Kind umarmen sich herzlich mit Maske, 70 Jahre Muttergenesungswerk-Jubiläum.

Seit 70 Jahren macht sich das Müttergenesungswerk stark für Mütter, mittlerweile auch für Väter und pflegende Angehörige. Die jährlich im Mai stattfindende Sammlung wurde aufgrund der Corona Pandemie auf die Zeit vom 07. September – 04. Oktober 2020 verschoben. Die katholischen Frauenverbände (kfd, KDFB, CKD) haben vor 70 Jahren in der KAG (Katholische Arbeitsgemeinschaft Müttergenesung) das Müttergenesungswerk mitgegründet. Innerhalb der kfd im Bistum Osnabrück übernehme ich seit einigen Jahren diese Delegation, mache mich für das MGW stark und wende mich heute an Sie.

Viele Mütter, Väter und pflegende Angehörige sind gerade durch die Corona Pandemie besonders betroffen. Sie sind an vielen Fronten im Einsatz, sie jonglieren zwischen Kinderbetreuung, Berufstätigkeit, Homeoffice. Sie ersetzen Lehrkräfte, Freunde, Mitschüler, ersetzen fehlende Angebote für Ältere und Behinderte und gleichzeitig gibt es finanzielle Engpässe aufgrund von Kurzarbeit und Arbeitsplatzverlust.

Umso wichtiger wird die Unterstützung durch stationäre Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen. Die Kosten der stationären Maßnahmen werden von den Krankenkassen übernommen. Es bleiben aber Kosten, die die Familien tragen müssen, jedoch es zum Teil nicht können. Dafür werden Spendenmittel benötigt.

Die Spenden für das Müttergenesungswerk im Bistum Osnabrück gehen seit Jahren aus verschiedenen Gründen zurück. Durch die Pandemie ist die Sorge groß, dass aufgrund fehlender Spendengelder gerade besonders betroffene Frauen, Väter, pflegende Angehörige die stationäre Kurmaßnahme nicht antreten können, da der zu zahlende Eigenanteil oder der Koffertransport nicht gezahlt werden kann . Bitte unterstützen Sie die diesjährige Spendenaktion! Informationsmaterial wurde allen Kirchengemeinden im Juli 2020 zugesandt. Ihre Spenden überweisen Sie bitte an die Katholische Arbeitsgemeinschaft für Müttergenesung, Knappsbrink 58, 49080 Osnabrück. Stichwort: MGW Sammlung, IBAN DE85 4006 0265 0020 1152 00, BIC GENODEM1DKM

Vielen Dank für Ihre Unterstützung

Helene Dieckmann-Hoffmann, kfd Bistum-Osnabrück, Delegation MGW

E-Mail: h.dieckmann-hoffmann@kfd-os.de,

Tel. 0541-433110

Müttergenesungswerk

Seit der Gründung am 31.01.1950 bestand das Ziel darin, ein breites Bündnis für Mütter in Deutschland zu bilden und sich für ihre Anliegen in der Gesellschaft einzusetzen.

Das Müttergenesungswerk ist ein Netzwerk aus fünf Wohlfahrtsverbänden bzw. konfessionellen Arbeitsgemeinschaften.

Einer davon ist die Katholische Arbeitsgemeinschaft für Müttergenesung (KAG). Zur Trägergruppe der KAG gehören die Caritas-Konferenz-Deutschlands (CKD), 

die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd), der Deutsche Frauenbund (KDFB) und der Deutsche Caritasverband. 

Die Katholische Arbeitsgemeinschaft und damit auch die katholischen Frauenverbände sind Mitbegründerinnen des Deutschen Müttergenesungswerkes, 

das gleichzeitig auch den Namen der Frau des ersten Bundespräsidenten trägt: Elly-Heuss-Knapp-Stiftung.

 In den Kurkliniken, den Beratungsstellen und in den Arbeitsgemeinschaften auf diözesaner Ebene nehmen die Mitglieder und ihre Verbände 

die sozial-caritative Verantwortung in der Gesellschaft wahr und engagieren sich für die Gesundheit von Müttern und Kindern.

Im Bistum Osnabrück trifft sich die Vertreterin der kfd zweimal im Jahr im Rahmen der Trägergruppe mit der Vertreterin der Caritas-Konferenz 

und des Deutschen Frauenbundes zum Austausch. 

In den Beratungsstellen der KAG erhalten Frauen im Rahmen der therapeutischen Kette eine umfassende Beratung.

Die Berater/innen bieten Unterstützung bei der Antragsstellung, empfehlen eine geeignete Klinik, informieren über den Ablauf der stationären Maßnahme, 

klären den Unterstützungsbedarf, beraten bei Finanzierungsfragen und bieten nach der stationären Maßnahme Angebote zur Nachsorge.

Seit 2013 stehen - dank der Gründung der "Zustiftung Sorgearbeit" des MGW Kurmaßnahmen auch Vätern und pflegenden Angehörigen in Einrichtungen des MGW offen.

Das MGW finanziert einkommensschwachen Müttern die Kurnebenkosten sowie Taschengelder aus den Spendenmitteln.

Weitere Informationen: www.kag-muettergenesung.de